Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen) als Websitebetreiber sind, bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW).
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.e-verwaltungsarbeit.nrw.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 02.04.2024 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 04.06.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.e-verwaltungsarbeit.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht vollständig vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 28. März 2024 erstellt. Das „Kompetenzzentrum Barrierefreie IT“ hat den Internetauftritt im März 2024 getestet. Für diesen Barrierefreiheitstest wurden die Prüfschritte des Selbstbewertungstests der BITV angewendet. Diese basieren auf dem internationalen Standard WCAG. Dabei wurde festgestellt, dass die Seite derzeit nach der Bewertung nach BITV/WCAG nicht konform ist.
Feedback und Kontaktangaben
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD)
Jürgensplatz 1,
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211-8618-50
Telefax: 0211-86185-4444
poststelle@mhkdb.nrw.de
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter: Formular zur Barrierefreiheit an.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://www.mhkbd.nrw/datenschutz
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.03.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.03.2024 überprüft.