Die EVA-Mission

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger, der 115.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen und des Gesetzgebers zu erfüllen, indem wir Digitalisierung konsequent umsetzen und Verwaltungsprozesse optimieren.

Auf einen Blick –
die E-Verwaltungsarbeit in NRW

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Grafik einer stilisierten Landkarte, auf der vier Symbole mit jeweils zugeordneten Zahlen verzeichnet sind. Es gibt ein Personen-Symbol mit der Beschriftung einhundertfünfzehntausend Nutzende. Ein Buch Symbol mit der Beschriftung ein Landesstandard. ein Medaillen-Symbol mit der Beschriftung ein gemeinsames Ziel und ein Gebäude-Symbol mit der Beschriftung zweihundertachtundfünfzig Behörden.

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Grafik einer stilisierten Landkarte, auf der vier Symbole mit jeweils zugeordneten Zahlen verzeichnet sind. Es gibt ein Personen-Symbol mit der Beschriftung einhundertzwölftausend Nutzende. Ein Buch Symbol mit der Beschriftung ein Landesstandard. ein Medaillen-Symbol mit der Beschriftung ein gemeinsames Ziel und ein Gebäude-Symbol mit der Beschriftung zweihundertachtundfünfzig Behörden.

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Gemeinsames Ziel

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Nutzende

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Behörden

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Landesstandard

Grafik einer stilisierten Landkarte, auf der vier Symbole mit jeweils zugeordneten Zahlen verzeichnet sind. Es gibt ein Personen-Symbol mit der Beschriftung einhundertzwölftausend Nutzende. Ein Buch Symbol mit der Beschriftung ein Landesstandard. ein Medaillen-Symbol mit der Beschriftung ein gemeinsames Ziel und ein Gebäude-Symbol mit der Beschriftung zweihundertachtundfünfzig Behörden.

Erfolgsgeschichte EVA

Mit Blick auf den Medienhafen der Landeshauptstadt Düsseldorf zieht Andre Mühlenbäumer, Referatsleiter E-Verwaltungsarbeit beim CIO Nordrhein-Westfalen, in diesem kurzen Video ein Resümee zur bisherigen Einführung der E-Verwaltungsarbeit. Außerdem erfahren Sie in diesem Video, welche Erfolgsfaktoren dazu beitragen, die E-Verwaltungsarbeit bis 2025 in der gesamten Landesverwaltung einzuführen.

Schauen Sie selbst!

Video: Erfolgsgeschichte EVA

Rechtlicher Rahmen

Die E-Verwaltungsarbeit in Nordrhein-Westfalen basiert auf dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen – EGovG NRW), insbesondere auf den folgenden drei Paragraphen:

Gemäß §9 EGovG NRW sollen die Behörden des Landes ihre Akten ausschließlich elektronisch führen, unter Berücksichtigung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung. Für diesen Zweck wurde die E-Akte entwickelt.

Außerdem schreibt §10 EGovG NRW vor, Papierdokumente in elektronische Dokumente umzuwandeln und in der E-Akte abzulegen. Im Anschluss müssen die Papierdokumente vernichtet oder zurückgegeben werden, insofern eine weitere Aufbewahrung aus rechtlichen Gründen oder zur Qualitätssicherung des Übertragungsvorgangs nicht erforderlich ist. Zu diesem Zweck wird das Ersetzende Scannen für den postalischen Posteingang angeboten.

Darüber hinaus schreibt §12 EGovG NRW die elektronische Vorgangsbearbeitung vor: Verwaltungsabläufe sollen digital abgewickelt und entsprechend gestaltet sein. Für die vielfältigen Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse innerhalb von Behörden wurde zu diesem Zweck die E-Laufmappe entwickelt.