Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen) als Websitebetreiber sind, bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.e-verwaltungsarbeit.nrw.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 02.04.2024 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 28.03.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.e-verwaltungsarbeit.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht vollständig vereinbar.

Diese Erklärung wurde am 28. März 2024 erstellt. Das „Kompetenzzentrum Barrierefreie IT“ hat den Internetauftritt im März 2024 getestet. Für diesen Barrierefreiheitstest wurden die Prüfschritte des Selbstbewertungstests der BITV angewendet. Diese basieren auf dem internationalen Standard WCAG. Dabei wurde festgestellt, dass die Seite derzeit nach der Bewertung nach BITV/WCAG nicht konform ist.

Feedback und Kontaktangaben

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD)

Jürgensplatz 1,
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211-8618-50
Telefax: 0211-86185-4444
poststelle@mhkdb.nrw.de

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne über das vorgesehene Kontaktformular bei uns unter dieser Website:

www.land.nrw/de/servicecenter/kontakt

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://www.mhkbd.nrw/datenschutz

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  1. Bilder von Text:
    Auf der Seite „Team“ ist die Schriftgrafik „Digitale Verwaltung NRW“ nicht mit einem Alternativtext versehen

  2. Fokus:
    Auf der Seite „Rollout“ im Slider „Live-Schulungen“ vermischt sich der eigentliche Inhalt mit der Hintergrundfarbe und geht dadurch verloren bzw. wird ebenfalls weiß.

  3. Nicht-Text-Inhalt:
    Auf der Seite „Mission“ bei der Grafik „Auf einen Blick – die E-Verwaltungsarbeit in NRW“ wird ein Symbol mit einer Person, gezeigt. Daneben wird die Zahl 115000 Nutzende beschrieben. Im Alternativtext ist die Rede von 112000 Nutzenden.

    Auf der Seite „Leichte Sprache“, befinden sich verlinkte Bilder die als Layoutgrafik gekennzeichnet sind. Hier wird kein aussagekräftiger Alternativtext ausgegeben.

  4. Textgrößen:
    Bei einer Browservergrößerung von 200% kann die Hauptnavigation nicht komplett wahrgenommen werden. Sobald der Nutzer in den unteren Bereich der Navigation scrollt, wird nicht in der Navigation gescrollt, sondern im Hintergrund der Seite.

  5. Name, Rolle, Wert:
    Bei der Suchfunktion bzw. das Icon „Such-Lupe“ wird der „Rolle Schalter“ zugewiesen. Dieser hat keinen Namen. Blinde Nutzer, die zu der Such Funktion navigieren, erhalten die Information „Unbeschriftet 0 Schalter, drücken Sie Enter zum Aktivieren“.

  6. Audiodeskription oder Medienalternative:
    Der Videoplayer bietet keine Möglichkeit, Audiodeskription zuzuschalten und eine Volltext-Alternative wird ebenfalls nicht bereitgestellt.

    Das Video „E-Verwaltungsarbeit kurz erklärt“ hat spezielle Informationen wie zum Beispiel die Nutzungsbedingungen, die für einen blinden Nutzer nicht wahrnehmbar sind. Des Weiteren werden die Frage Themen wie beispielsweise „Was genau ist die elektronische Verwaltungsarbeit?“ für blinde Nutzer nicht zugänglich gemacht, genauso wenig wie die Benennung der Person, mit der das Interview geführt wird. Die genannten Beispiele wiederholen sich in den Videos auf den Seiten „Mission“ und „Komponenten“.

  7. Tastatur:
    Auf den Seiten „Startseite, Mission und Rollout“ gibt es Interaktive Infografiken. Die Bedienelemente „+“ können hier per Tastatur nicht geschlossen werden.

  8. Linkzweck:
    Auf unterschiedlichen Seiten gibt es falsche Verlinkungen. Der Screenreader Nutzer erhält dadurch falsche Informationen.

    Beispielsweite auf der Seite „Komponenten“, sobald ein Screenreader Nutzer per Linkliste nach dem Link „Kontakt“ sucht, wird er mit dem Buchstaben „K“ nach dem Link „Kontakt“ suchen. In der Linkliste wurde der Link „Kontakt“ mit „Dieser Link öffnet ein E-Mail-Programm“ hinterlegt.

  9. Beschriftungen (Label) im Namen:
    Auf der Seite „Mission“ wird der sichtbare Linktext „EGOVG NRW IM VOLLTEXT“ per Screenreader nicht wiedergegeben. Das eingebaute aria-label überschreibt den Text des Links.

    Auf der Seite „Team“ wird der sichtbare Linktext „Mehr erfahren“ per Screenreader nicht wiedergegeben. Stattdessen wird „Dieser Link führt zur Webseite des Landesbetriebs IT.NRW“ wiedergegeben. Das eingebaute aria-label überschreibt den Text des Links.

    Auf der Seite „Team“ wird der sichtbare Linktext „Mehr erfahren“ per Screenreader nicht wiedergegeben. Stattdessen wird „Dieser Link führt zur Webseite der Digitalen Verwaltung NRW“ wiedergegeben. Das eingebaute aria-label überschreibt den Text des Links.

    Auf der Seite „Team“ wird der sichtbare Linktext „Mehr erfahren“ per Screenreader nicht wiedergegeben. Stattdessen wird „Dieser Link führt zur Webseite des Landesbetriebs IT.NRW“ wiedergegeben. Das eingebaute aria-label überschreibt den Text des Links.

    Auf der Seite „Leichte Sprache“ werden Bilder genutzt die fehlerhaft verlinkt sind. Sobald ein Nutzer die Bilder unterhalb der Überschrift fokussiert, werden falsche Verlinkungshinweise wiedergegeben.

  10. Barrierefreie Dokumentation
    Die Erklärung zur Barrierefreiheit soll die Kriterien der EN301549, Kapitel 9 erfüllen.

    1. Nicht-Text-Inhalt
    2. Audiodeskription oder Medienalternativet
    3. Textgröße ändern
    4. Tastatur
    5. Linkzweck (im Kontext)
    6. Beschriftung (Label) im Namen
    7. Name, Rolle, Wert
    8. In der Erklärung zur Barrierefreiheit wird kein elektronisches Kontaktformular angeboten

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.03.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.03.2024 überprüft.